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OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 242/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 328
- Rpfleger 1988, 106
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01
Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als …
Gegenstand des Prüfungsverfahrens selbst ist also nicht die Interessenwahrnehmung der Pflegeeltern (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1988, 501). - OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96
Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf …
Der Verfahrensgegner kann daher insbesondere nicht auf den gegen ihn gerichteten Antrag des verfahrenseinleitenden Elternteiles Interesseschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO werden (vgl. OLG Celle Nds.Rpfl.1987, 284; OlG Frankfurt aM MDR 1988, 328; OLG Zweibrücken JB 1988, 17; Korintenberg a.a.O.; Rohs/Wedewer a.a.O.; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 2 KostO Rz. 29; Mümmler in Anm. JB 1995, 600; a.A. BayObLG JB 1995, 599 mit abl. - BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95
Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB
In bezug auf Maßnahmen nach § 1666 BGB - wie sie vorliegend Verfahrensgegenstand sind - hat das OLG Frankfurt (JurBüro 1988, 501) entschieden, daß Interessenschuldner nicht derjenige ist, gegen den solche Maßnahmen getroffen werden.