Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 242/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6038
OLG Frankfurt, 04.12.1987 - 20 W 242/87 (https://dejure.org/1987,6038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.1987 - 20 W 242/87 (https://dejure.org/1987,6038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 20 W 242/87 (https://dejure.org/1987,6038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1666; KostO § 2
    Kosten und Gebühren; vormundschaftsgerichtliche Prüfung bezüglich Maßnahmen hinsichtlich der elterlichen Sorge; Haftung des Interessenschuldners für gerichtliche Auslagen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 328
  • Rpfleger 1988, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01

    Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als

    Gegenstand des Prüfungsverfahrens selbst ist also nicht die Interessenwahrnehmung der Pflegeeltern (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1988, 501).
  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf

    Der Verfahrensgegner kann daher insbesondere nicht auf den gegen ihn gerichteten Antrag des verfahrenseinleitenden Elternteiles Interesseschuldner nach § 2 Nr. 2 KostO werden (vgl. OLG Celle Nds.Rpfl.1987, 284; OlG Frankfurt aM MDR 1988, 328; OLG Zweibrücken JB 1988, 17; Korintenberg a.a.O.; Rohs/Wedewer a.a.O.; Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 2 KostO Rz. 29; Mümmler in Anm. JB 1995, 600; a.A. BayObLG JB 1995, 599 mit abl.
  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    In bezug auf Maßnahmen nach § 1666 BGB - wie sie vorliegend Verfahrensgegenstand sind - hat das OLG Frankfurt (JurBüro 1988, 501) entschieden, daß Interessenschuldner nicht derjenige ist, gegen den solche Maßnahmen getroffen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht